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Familienangelegenheiten; Geburt; Eheschließung/Lebenspartnerschaften

Foto eines lachenden Babys

Foto eines lachenden Babys, © www.colourbox.com

Artikel

Allgemeine Hinweise

Auf der Webseite des Standesamts I in Berlin finden Sie allgemeine Informationen zu den Themenbereichen Geburt, Eheschließung und Lebenspartnerschaft und den damit in Zusammenhang stehenden Fragen (z.B. Namensrecht).

Geburt in Malta

Wird ein Kind, das von einen deutschen Elternteil abstammt, in Malta geboren, beurkunden die maltesischen Behörden die Geburt und tragen die Geburt im maltesischen Geburtenregister ein. Auf Grundlage dieses Registereintrags stellen die maltesischen Behörden Geburtsurkunden aus.

Es ist nicht in jedem Einzelfall erforderlich, dass die Geburt darüber hinaus auch von einem Standesamt in Deutschland beurkundet und in das Geburtenregister eingetragen wird.

Um einen Antrag auf Beurkundung der Geburt eines Kindes im deutschen Geburtenregister stellen zu können, benötigen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen. Für ergänzende Informationen zu den benötigten Unterlagen klicken Sie bitte auf das jeweilige Plus-Zeichen.

Bitte laden Sie das pdf-Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister herunter und füllen Sie es digital/elektronisch (nicht handschriftlich) so vollständig wie möglich aus. Achten Sie beim Speichern darauf, dass das Formular ausfüllbar bleibt:

  • Formular von der Webseite der Botschaft auf Ihren PC herunterladen.
  • Anschließend das Formular ausfüllen.
  • Abschließend Formular in einer Datei im pdf-Format nochmals neu auf Ihrem PC speichern.

Unterschreiben müssen Sie das Formular erst bei Vorsprache in der Botschaft.

Die maltesische Geburtsurkunde des Kindes wird im Großformat (DIN A3) benötigt. Sie muss von einer Übersetzungshilfe (Multilingual Standard Form – Translation Aid), ausgestellt vom maltesischen Public Registry auf der Grundlage der EU-Verordnung 2016/1191 begleitet sein.

Sollte die Ehe in Malta geschlossen worden sein, wird die Eheurkunde im Großformat (DIN A3) benötigt und muss von einer Übersetzungshilfe (Multilingual Standard Form – Translation Aid), ausgestellt vom maltesischen Public Registry auf der Grundlage der EU-Verordnung 2016/1191 begleitet sein.

Sollte die Ehe in einem Land geschlossen worden sein, das dem CIEC-Übereinkommen (Nr. 16) vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern beigetreten ist, wird die Urkunde in mehrsprachiger Fassung benötigt.

Sollte die Ehe in einem anderen Land als den oben Genannten geschlossen worden sein, muss die Eheurkunde von einer Übersetzung in die deutsche Sprache, die von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer/einer gerichtlich zugelassenen Übersetzerin angefertigt worden ist, begleitet sein. Informationen zu Übersetzern und Übersetzerin finden Sie hier. Ggf. müssen Sie eine Übersetzerin/einen Übersetzer in Deutschland beauftragen.

Sollte ein Elternteil in Malta geboren worden sein, wird die maltesische Geburtsurkunde im Großformat (DIN A3) benötigt. Sie muss von einer Übersetzungshilfe (Multilingual Standard Form – Translation Aid), ausgestellt vom maltesischen Public Registry auf der Grundlage der EU-Verordnung 2016/1191 begleitet sein.

Sollte ein Elternteil in einem Land geboren worden sein, das dem CIEC-Übereinkommen (Nr. 16) vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern beigetreten ist, wird die Urkunde in mehrsprachiger Fassung benötigt.

Sollte ein Elternteil in einem anderen Land als den oben Genannten geboren worden sein, muss die Geburtsurkunde von einer Übersetzung in die deutsche Sprache, die von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer/einer gerichtlich zugelassenen Übersetzerin angefertigt worden ist, begleitet sein. Informationen zu Übersetzern und Übersetzerinnen finden Sie hier. Ggf. müssen Sie eine Übersetzerin/einen Übersetzer in Deutschland beauftragen.

Der Nachweis zur Staatsangehörigkeit der Kindeseltern wird regelmäßig durch einen gültigen Pass oder durch einen gültigen Personalausweis erbracht.

Ist der deutsche Elternteil in Besitz einer deutschen Einbürgerungsurkunde oder eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises, sollen auch diese Unterlagen vorgelegt werden.

War die Kindesmutter vor Geburt des Kindes verheiratet, jedoch nicht mit dem Kindesvater, wird ein Nachweis zur Auflösung dieser Ehe benötigt (Sterbeurkunde des Ehemannes; das mit dem Rechtskraftvermerk versehene Urteil zur Scheidung der Ehe; falls die Ehe im Ausland geschieden worden ist, ggf. den Bescheid der zuständigen deutschen Landesjustizverwaltung zur Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich).

Sowohl die Amtshandlungen der Botschaft als auch die des zuständigen deutschen Standesamts sind gebührenpflichtig.

Gebühren erhebt die Botschaft

  • für die Beglaubigung von Fotokopien: 28,- EUR
  • für die Beglaubigung der Unterschriften der Antragsteller: 80,- EUR.

Gebühren erhebt das Standesamt

  • für die Beurkundung der Geburt
  • für die Ausstellung von Geburtsurkunden.

Die Höhe der standesamtlichen Gebühren ist in Deutschland uneinheitlich und abhängig von den Regelungen des Bundeslandes, in dem sich das zuständige Standesamt befindet.

Die Gebühren der Botschaft können entweder in Bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bitte senden Sie der Botschaft das ausgefüllte Antragsformular (in Form eines ausfüllbaren (!) pdf-Dokuments) und die weiteren antragsbegründenden Unterlagen als Scan im pdf-Format (bitte keine Fotos) per E-Mail zu. Sie erhalten anschließend weitere Informationen zum Antragsverfahren.

Eheschließung in Malta

Sie möchten in Malta die Ehe schließen? - Bestimmt haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen für die Eheschließung auf Malta. Ausführliche Information hierzu finden Sie im Merkblatt Heirat auf Malta des Bundesverwaltungsamts (BVA).

Nach maltesischem Recht ist es möglich, Eheschließungen auch durch den Kapitän eines unter maltesischer Flagge registrierten Kreuzfahrtschiffes vornehmen zu lassen. So geschlossene Ehen werden von deutschen Standesämtern grundsätzlich anerkannt, sofern im Zeitpunkt der Eheschließung die sonstigen materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z. B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und anschließend alle nach maltesischem Recht erforderlichen Formalitäten erledigt wurden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das für Fragen der Eheschließung in Malta oder auf unter maltesischer Flagge registrierten Kreuzfahrtschiffen zuständige und maßgebende Standesamt (Public Regstry Office) in Malta, an die Botschaft der Republik Malta in Berlin oder an das Kreuzfahrtunternehmen.

Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in Malta

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger die Ehe in Malta schließen möchten, benötigen Sie üblicherweise ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Über die Notwendigkeit eines solchen Zeugnisses entscheidet abschließend das maltesische Standesamt.

Die Botschaft stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Die Ausstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Standesamt in Deutschland. Zuständig ist dasjenige Standesamt, in dessen Amtsbezirk sich Ihr derzeitiger oder Ihr letzter Wohnsitz befindet bzw. befunden hat.

Um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

Antragsformular

Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen deutschen Standesamt auf. Bitten Sie das Standesamt, Ihnen das erforderliche Antragsformular zur Verfügung zu stellen (eventuell finden Sie das Formular auch auf der Website des Standesamts). Nur falls das Standesamt kein eigenes Formular zur Verfügung stellt, verwenden Sie bitte dieses Formular.

Antragsbegründende Unterlagen

Fragen Sie das Standesamt,

  • welche Unterlagen Sie ihm über das Antragsformular hinaus vorlegen müssen (Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunden; Pass/Personalausweis; Scheidungsurteil zu Vorehen; Wohnsitznachweis; Erklärung zum Personenstand etc.),
  • ob für nicht deutschsprachige Unterlagen Übersetzungen in die deutsche Sprache benötigt werden (Hinweis: Die Botschaft fertigt keine Übersetzungen und beglaubigt auch nicht die Richtigkeit von Übersetzungen) und
  • ob im Falle von ausländischen Urkunden diese mit einem Echtheitsnachweis (Apostille; Legalisation) versehen sein müssen (allgemeine Hinweise zum Echtheitsnachweis ausländischer Urkunden, die in Deutschland Verwendung finden sollen, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts).

Beglaubigung von Kopien und Unterschrift(en)

Sollten Sie dem Standesamt lediglich Kopie der antragsbegründenden Unterlagen zur Verfügung stellen wollen, so kann die Botschaft die erforderliche Beglaubigung der Richtigkeit der Kopien vornehmen. Auch für eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift(en) auf dem Antragsformular steht die Botschaft zur Verfügung. Hierfür buchen Sie bitte einen Termin.

Zum Termin müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Reisepass und/oder Personalausweis.
  • Originale aller antragsbegründender Unterlagen, für die Sie eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen möchten.

Die Gebühr für die Beglaubigungen von Fotokopien beträgt 27,83 EUR und für die Beglaubigung von Unterschriften 56,43 EUR, zahlbar in bar oder mit Kreditkarte.


Versand des Antrags

Nach Beglaubigung des Antragformulars und der Fotokopien schicken Sie die Antragsunterlagen selbst an das zuständige Standesamt in Deutschland.

Es bleibt dem Standesamt vorbehalten, eventuell weitere Dokumente von Ihnen anzufordern. Die Bearbeitungszeit ist vom Standesamt abhängig und kann mehrere Monate betragen. Bei Fragen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Standesamt.

Familientrennung

Die wachsende Mobilität von Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der Europäischen Union hat zu einer wachsenden Zahl von Familien mit internationaler Dimension geführt. Eine Familientrennung ist immer eine schwierige und schmerzhafte Angelegenheit, insbesondere wenn dies grenzüberschreitend geschieht.

Die Europäische Union hat daher eine Aufklärungskampagne rund um Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht und Kindesentführung durch einen Elternteil gestartet. In dieser informiert sie betroffene Familien über die entsprechenden EU-Regelungen und fördert Einigungen im besten Interesse des Kindes.

Für beide Themenbereiche hat die Europäische Kommission ein Informationsblatt erstellt, die unter den folgenden Internetadressen abgerufen werden können:

Flugblatt zum Sorgerecht
Flugblatt zur Kindesentführung durch einen Elternteil

Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister

Hat ein Deutscher im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden.

Bitte laden Sie das pdf-Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister herunter, speichern Sie es lokal auf Ihrem Gerät und füllen Sie es dort digital/elektronisch (nicht handschriftlich) so vollständig wie möglich aus. Achten Sie beim Speichern darauf, dass das Formular ausfüllbar bleibt. Unterschreiben müssen Sie das Formular erst bei Vorsprache in der Botschaft. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte der Botschaft zu (info@valletta.diplo.de).

Beizufügende Nachweise und Unterlagen:

Die nachfolgende Aufzählung beruht auf Erfahrungswerten und ist nicht abschließend. Das zuständige Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

  • Nachweis der Eheschließung (in der Regel die Heiratsurkunde)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit Ehegatten (z. B. Reisepasses oder Personalausweis)
  • Nachweis zur Abstammung der Ehegatten: bei Geburt im Ausland durch eine Geburtsurkunde, bei Geburt in Deutschland durch einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • ggf. Nachweis zur Namensführung in der Ehe
  • sofern ein Ehegatte bereits einmal verheiratet oder verpartnert war: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden aller Vorehen bzw. vorherigen Lebenspartnerschaften sowie Auflösungsnachweise aller Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften (z. B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile bzw. Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)
  • Wohnsitznachweis der Ehegatten (in der Regel die maltesische Residence Card)

Nicht deutsch- oder nicht englischsprachige Unterlagen müssen von einer Übersetzung begleitet sein, die von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer/einer gerichtlich vereidigten Übersetzerin gefertigt worden ist. Ausländische Urkunden müssen ggf. legalisiert werden oder mit einer Apostille versehen sein.

Von den vorgelegten Urkunden muss die Botschaft beglaubigte Kopien für das Standesamt in Deutschland fertigen. Die Beglaubigung ist gebührenpflichtig (28,- EUR). Beim Standesamt fallen noch eine generelle Bearbeitungsgebühr und zusätzliche Gebühren für eventuell gewünschte Eheurkunden an, die Sie auf Aufforderung später direkt dem Standesamt überweisen müssen.

Beschaffung deutscher oder maltesischer Personenstandsurkunden

Die Botschaft stellt keine Personenstandsurkunden (Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) aus. Zur Ausstellung sind ausschließlich die Standesämter befugt.

Personenstandsurkunden können Sie selbst und unmittelbar beim Standesamt beschaffen. Eine Mitwirkung der Botschaft ist weder vorgesehen noch erforderlich.

Ein Verzeichnis der deutschen Gemeinden und ihrer Standesämter finden Sie auf dem gemeinsamen Statistikportal des Bundes und der Länder;

Maltesische Personenstandsurkunden können Sie online auf der Internetseite des maltesischen Standesamts (Public Registry Office bei Identity Malta) bestellen. Das Standesamt versendet Urkunden auch nach Deutschland. Falls Ihnen Pflichtangaben unbekannt sind, können Sie diese durch den Vermerk „unknown“ ersetzen. Das maltesische Standesamt prüft dann, ob die Anfrage trotzdem bearbeitet werden kann.

Legalisation/Apostille

Die seit 16.02.2019 geltende Verordnung (EU) 2016/1191 (“EU-Apostille-Verordnung„) befreit bestimmte in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte öffentliche Urkunden (wie z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, notarielle Urkunden, Gerichtsurteile) bei Vorlage in einem anderen Mitgliedstaat von der Legalisation oder Apostille. Zudem kann die ausstellende Behörde der Urkunde ein mehrsprachiges Formular beifügen, das eine Übersetzung entbehrlich macht. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Justizportals.

Auslandsadoption

Das Bundesamt für Justiz nimmt die Funktion der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen wahr. Hier finden Sie Antworten zu internationalen Adoptionen (Auslandsadoptionen).

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