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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

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Alte deutsche Führerscheine müssen umgetauscht werden

Deutsche Führerscheine (Fahrerlaubnisse), die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Bis wann genau der Umtausch erfolgen muss, ist davon abhängig, wann der bisherige Führerschein ausgestellt wurde und wie alt der Inhaber des Führerscheins ist. Genaue Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesregierung.
Personen, die in Malta wohnhaft sind, müssen den Umtausch des bisherigen deutschen Führerscheins bei der zuständigen maltesischen Behörde beantragen; sie erhalten dann einen neuen maltesischen Führerschein. Der Umtausch in einen neuen deutschen Führerschein ist für diesen Personenkreis nicht möglich.

Einfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland nach Malta

Folgende Voraussetzungen muss ein Fahrzeug in Malta erfüllen:

  • gültiges Kennzeichen
  • ordnungsgemäße Versicherung
  • straßentauglicher und verkehrssicherer Zustand

Weitere Information zu Einfuhr und Anmeldung erteilt Transport Malta.


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