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Lebensbescheinigungen für Rentner und Rentnerinnen

03.05.2024 - Artikel

Wenn Sie Anspruch auf Zahlung einer deutschen gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Die Aufforderung erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.

Der Lebensnachweis kann wahlweise in Papierform (auf Formblatt „Lebensbescheinigung“) oder digital erbracht werden. Nutzen Sie bitte vorrangig das digitale Verfahren.

Wenn Sie die Papierform wählen, kann die Lebensbescheinigung durch eine siegelführende maltesische Stelle (z. B. Kommunalverwaltungen, Notare oder Rentenversicherungsanstalten), daneben aber auch von der Botschaft vorgenommen werden. Im Fall der Bescheinigung durch die Botschaft beachten Sie bitte folgendes:

  • Sie müssen persönlich bei der Botschaft vorsprechen. Für die Vorsprache müssen Sie eine Terminbuchung vornehmen. Eine telefonische Terminbuchung oder eine Terminbuchung per E-Mail sind nicht möglich.
  • Zur Vorsprache müssen Sie das Formblatt „Lebensbescheinigung“ und Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen.
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