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Rechtsanwälte auf Malta
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Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Zuständigkeit und Anwaltszwang
Regelungen hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit bestehen in Malta nicht. Das Maltesische Recht unterscheidet zwischen Rechtsberatern („Legal Procurator“) und Rechtsanwälten („Lawyer“ oder „Advocate“). Während Rechtsberater nur vor dem „Magistrate Court“ zugelassen sind, umfasst die Zulassung von Rechtsanwälten alle maltesischen Gerichte.
Grundsätzlich besteht vor Gericht gemäß Art. 204 Abs.1 lit. a des Code of Organization and Civil Procedure (kurz und im Folgenden: „CodeOrg“) kein Anwaltszwang. In Sonderfällen kann ein solcher jedoch gesetzlich angeordnet sein. Zudem kann das Gericht nach Art. 205 Abs. 2 CodeOrg bestimmen, dass die nicht anwaltlich vertretene Partei einen Anwalt bestellen muss, wenn sie nicht in der Lage ist, ihren Fall angemessen vorzubringen.
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidiger
Prozesskostenhilfe wird im Rahmen bestimmter Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf Grund Art. 911 ff. CodeOrg gewährt.
Ein entsprechender Antrag sollte gem. Art. 911 Abs. 1 CodeOrg beim Civil Court, First Hall gestellt werden, ist aber auch mündlich beim Advocate for Legal Aid möglich. Der Antragsteller hat gem. Art. 912 CodeOrg zu beeiden, dass er
- berechtigte Gründe für die Rechtsverfolgung habe sowie
- keine Vermögen in Höhe von 6.988,12 € oder mehr besitzt (wobei Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie der Hauptwohnsitz ausgenommen sind) und sein Jahreseinkommen den nationalen Mindestlohn eines Achtzehnjährigen nicht übersteigt.
Ausgenommen von der Prozesskostenhilfe sind die Korrektur oder Streichung von Eintragungen in öffentlichen Registern sowie die Registrierung von Geburts-, Heirats- und Todesfällen, Art. 913 Abs. 1 CodeOrg.
Der Advocate of Legal Aid prüft gem. Art. 914 Abs. 1 CodeOrg summarisch, ob die Rechtsverfolgung berechtigt erscheint, und berichtet darüber dem Civil Court, First Hall. Diese Prüfung entfällt, wenn der Beklagte Antragsteller ist.
Bei positivem Ausgang benennt der Civil Court, First Hall, den dem Antragsteller beizuordnenden Anwalt. Dieser wird nach einem bestimmten Rotationsverfahren nach Art. 91 ff. CodeOrg aus der Anwaltschaft ausgewählt. Der Antragsteller kann den beigeordneten Anwalt nur aus einem berechtigten Grund gemäß Art. 918 Abs. 1 CodeOrg ablehnen.
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe hat für den Antragsteller zur Folge, dass er weder Gebühren zu zahlen noch Sicherheiten zu leisten hat. Nur bei einer Widerklage ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen, Art. 920 Abs. 1 CodeOrg
Gerichts- und Anwaltskosten
Die anfallenden Gebühren regeln die Art. 1004 ff. CodeOrg. Hierunter fallen in Malta sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltsgebühren. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Höhe des Streitwertes.
Die Anwaltskosten regelt Tariff E des Schedule A zum CodeOrg. Nach Art. 82 CodeOrg darf ein Anwalt prinzipiell Gebühren nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erheben.
Telefonvorwahl
Die telefonische Landesvorwahl von Deutschland nach Malta lautet 00356, danach wird die Telefonnummer des Anschlusses direkt wie angegeben gewählt.
Liste der Anwälte
| Kanzlei
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Rechtsgebiet
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AVMT Advocates
Kontaktperson : Anton Micallef T: 2138-2111 / 2138-2999
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Wirtschaftsrecht
Korrespondenzsprache: Englisch
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Bonello & Bonello
Kontaktperson: Dr. Rachael Bonello, LL.D. T: 2123-8119
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Allgemeines Zivilrecht
Korrespondenzsprache: Englisch
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Camilleri Preziosi
T: 2123-8989
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Wirtschaftsrecht
Korrespondenzsprache: Englisch
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Dalli Advocates
Kontaktperson: Dr Veronique Dalli T: 2713-3681 / 2713-5026
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Strafrecht
Korrespondenzsprachen: Englisch, Italienisch
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EMA Advocates
Kontaktperson: Dr. Dustin Camilleri T: 2122-2912
|
Strafrecht
Korrespondenzsprache: Englisch
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Farrugia, Gatt & Falzon Advocates
Kontaktperson: Dr. Pio M. Valletta T: 2123-7329, 2124-5706
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Wirtschaftsrecht
Korrespondenzsprache: Englisch
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Fenech & Fenech Associates
Kontaktperson: Joseph Ghio T: 2124 1232
|
Wirtschaftsrecht
Korrespondenzsprache: Englisch
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Ganado Advocates
T: 21235406
|
Wirtschaftsrecht
Korrespondenzsprachen: Englisch, Italienisch
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|
Guido de Marco & Associates
T: 2125-5265 / 2125-5266
|
Wirtschaftsrecht
Korrespondenzsprachen: Englisch, Deutsch
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| Hübner & Kollegen
Triq il-Fortizza Mosta, MST 4003 Kontaktperson: Dr. Andreas Hübner M: +356 7959 5966 Huebner@anwalt-huebner.com www.anwalt-huebner.com |
Vertragsrecht
Immobilienrecht Zivilrecht Familienrecht Erbrecht Korrespondenzsprachen: Englisch, Deutsch Bildet deutsche Rechtsreferendare aus: nein |
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Iuris Advocates
T: 2124-7170
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Wirtschaftsrecht
Korrespondenzsprachen: Englisch, Italienisch
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SMM Advocates
Kontaktperson: Dr. Gianella Farrugia T: 2123-7167
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Schlichtungsrecht
Korrespondenzsprachen: Englisch, Maltesisch, Italienisch, Französisch, Arabisch, Russisch
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Valletta Legal
Kontaktperson: N.N. T: 2122-8340
|
Wirtschaftsrecht
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Maltesisch, Italienisch
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360 Legal
Kontaktperson: Dr. Marco Woods T: 9946-7562
|
Zivilrecht
Korrespondenzsprachen: Englisch, Italienisch, Deutsch, Maltesisch
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