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Beschwerden über das Schengen-Visum-Verfahren

Artikel

Die Botschaft erteilt grundsätzlich keine Schengen-Visa. Dessen ungeachtet ist sie zur Veröffentlichung der Beschwerdemöglichkeit verpflichtet.

Beschwerden über das Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa (!) können Beschwerden über das Verhalten des Botschaftspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Botschaftspersonals
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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