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Beschwerden über das Schengen-Visum-Verfahren
Die Botschaft erteilt grundsätzlich keine Schengen-Visa. Dessen ungeachtet ist sie zur Veröffentlichung der Beschwerdemöglichkeit verpflichtet.
Beschwerden über das Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa (!) können Beschwerden über das Verhalten des Botschaftspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Botschaftspersonals
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.