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Nationales Visum für Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Pässe mit verschiedenen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox

18.01.2021 - Artikel

Allgemeines

Bei dem Visum handelt es sich um eine Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland. Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Aufenthaltszweck.

Die Erteilung eines Visums muss vor der Einreise bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft; Generalkonsulat) beantragt werden. Die Botschaft Valletta ist nur dann örtlich zuständig, wenn die antragstellende Person sich gewöhnlich in Malta aufhält. Gewöhnlich hält sich eine Person dann in Malta auf, wenn sie sich ununterbrochen seit mindestens sechs Monaten rechtmäßig und tatsächlich in Malta aufhält.

In dem Visumsverfahren prüft die Botschaft, ob die antragstellende Person die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (vgl. § 5 AufenthG) und darüber hinaus auch die besonderen Erteilungsvoraussetzungen (vgl. §§ 16 bis 38a AufenthG) erfüllt.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Terminbuchung; Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, buchen Sie bitte einen Termin. Zum Termin sprechen Sie bitte persönlich und unter Mitnahme der vollständigen Antragsunterlagen bei der Botschaft vor. Die Botschaft nimmt die Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die Botschaft prüft Ihren Antrag und holt ggf. erforderliche Stellungnahmen der inländischen Behörden (z.B. Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit) ein. Die Bearbeitungszeit kann, abhängig vom Aufenthaltszweck, bisweilen mehr als drei Monaten betragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand innerhalb der ersten drei Monate nach Antragstellung grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der antragstellenden Person, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Botschaft kontaktiert.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums muss das Visum in der Regel bei der Ausländerbehörde gegen einen inländischer Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthaltserlaubnis) eingetauscht werden. Vergessen Sie daher nicht, nach Einreise einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren und sich darüber hinaus auch beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.


Datenschutz

Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?

Verantwortliche für die Datenverarbeitung sind die Deutsche Botschaft Valletta; Whitehall Mansions, 3rd Floor, Ta’Xbiex, XBX 1026, Malta; info@valletta.diplo.de; Tel.: +356 2260 4000 und das Auswärtige Amt (Postanschrift: Auswärtiges Amt, D-11013 Berlin).

Sie erreichen die/den Datenschutzbeauftragte/n des Auswärtigen Amts unter:

Datenschutzbeauftragte/r des Auswärtigen Amts
Werderscher Markt 1
D-10117 Berlin
Tel.: + 49 30 5000 2711
Fax: + 49 30 5000 5 1733

Kontaktformular Datenschutzbeauftragte/r

Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Visum beantrage und woher stammen diese Daten?

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören die im Rahmen des Visumantragsformulars geforderten Daten. Dazu gehören in der Regel insbesondere Ihr Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), Ihr Familienstand, gegenwärtige Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse, berufliche Tätigkeit, Angaben zum Reisedokument (Art des Dokuments, Seriennummer, ausstellender Staat und ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer) Lichtbild sowie Fingerabdrücke.

Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Visumverfahren gemachten Angaben.

Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Einladungsschreiben für jemanden ausstelle, der damit ein Visum beantragt und woher stammen diese Daten?

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören die im Rahmen des Visumantragsformulars zum Einlader geforderten Daten. Hierzu gehören insbesondere Ihr Name und Vorname, Adresse, Faxnummer und E-Mail-Anschrift.

Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Einladungsschreiben und vom Antragsteller im Visumverfahren gemachten Angaben.

Warum werden meine Daten erhoben und was passiert, wenn dies nicht geschieht?

Ihre Daten werden erhoben, weil dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie einen Visumantrag stellen, obliegt es Ihnen gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und hierzu notwendige Angaben zu machen. Wenn Ihre Daten nicht bereitgestellt werden kann es sein, dass der Antrag unter Einbehaltung der Bearbeitungsgebühr abgelehnt wird.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens.

Rechtsgrundlage sind  Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e), Abs. 2 Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung) und Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) inklusive seinen Anhängen bzw. §§ 72a ff. (AufenthG) und § 69 Aufenthaltsverordnung (AufenthV), sowie der Ausländerzentralregistergesetz-Durchführungsverordnung (AZRG-DV), dem Visa-Warndatei-Gesetz (VWDG) und ggf. weiteren Spezialvorschriften oder § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018).

Wie lange werden meine Daten genutzt?

Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Durchführung des Visumverfahrens erforderlich sind. In der Regel erfolgt die Löschung zwei Jahre nach Abschluss des Visumverfahrens, spätestens jedoch fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung über das beantragte Visum.

Wer bekommt meine Daten?

Ihre Daten werden nur an Dritte übermittelt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich ist. Im Rahmen des Verfahrens kann es sein, dass Ihre personenbezogenen Daten an die jeweils zuständigen deutschen Innenbehörden, an zuständige Visastellen anderer Schengen-Mitgliedstaaten oder an die zuständigen Behörden am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts  übermittelt werden. Ist ein externer Dienstleister mit der Durchführung einzelner Verfahrensschritte im Visumverfahren beauftragt, werden Ihre Daten von diesem erhoben bzw. an diesen übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.  Eine Übermittlung an Empfänger außerhalb der Europäischen Union findet nur statt, soweit dies nach Kapitel V der DSGVO zulässig ist. Anträge auf die Erteilung von Visa werden von dem externen Visadienstleister u.a. Visametric, VFS Global, BLS und TLS entgegengenommen und an die Botschaft bzw. das Generalkonsulat weitergeleitet. Dieser Visadienstleister verarbeitet als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO im Auftrag des Auswärtigen Amtes personenbezogene Daten. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung bleibt dabei das Auswärtige Amt (Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, siehe oben). Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die Verarbeitung Ihrer Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO und des BDSG erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist. Das Auswärtige Amt hat zu diesem Zweck mit dem Auftragsverarbeiter einen Vertrag abgeschlossen, der die Vorgaben des Art. 28 Abs. 3 DSGVO enthält und den sorgfältigen Umgang mit Ihren Daten sicherstellt.

Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person geltend machen?

Sie können von den o.g. Verantwortlichen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Sie können zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung oder die  Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Sie können zudem unter bestimmten Voraussetzungen der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wo kann ich mich beschweren?

Sie haben das Recht,  sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde ̶ insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen datenschutzrechtlichen Verstoßes  ̶  über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

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