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Pässe und Personalausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Allgemeine Hinweise

Deutsche Pässe und Personalausweise, deren Gültigkeit abgelaufen ist, können nicht verlängert werden; es muss stets die Ausstellung eines neuen Passes bzw. eines neuen Personalausweises beantragt werden.

Die Botschaft ist für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen dann zuständig, wenn die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Malta hat. Die Ausstellung muss persönlich im Rahmen einer Vorsprache in der Botschaft beantragt werden. Ist die antragstellende Person minderjährig, müssen auch ihre Sorgeberechtigten persönlich in der Botschaft vorsprechen.

Antragsunterlagen

Alle Unterlagen werden im Original benötigt. Darüber hinaus bringen Sie von den unter Nrn. 3-7 genannten Unterlagen bitte auch je eine unbeglaubigte Fotokopie mit.

  1. Antragsformular
    1. Formular für die Beantragung eines Passes für Volljährige und für die Beantragung eines Personalausweises für Personen über 16 Jahre

      oder
    2. Formular für die Beantragung eines Passes für Minderjährige und für die Beantragung eines Personalausweises für Personen bis 16 Jahre
  2. Zwei aktuelle biometrische Lichtbilder (Foto-Mustertafel; Liste von Fotostudios)
  3. Aktuelles deutsches Ausweisdokument
  4. Adressnachweis (maltesisches Residence Document im Scheckkartenformat oder anderer amtlicher Nachweis)
  5. Geburtsurkunde. Im Fall der Geburt in Malta wird die großformatige Geburtsurkunde (DIN A3) benötigt.
  6. Eheurkunde (falls zutreffend)
  7. Abmeldebescheinigung aus Deutschland - ersatzweise aktuelle Meldebescheinigung

Minderjährige/Fremde Staatsangehörigkeit/Titel:

  1. Minderjährige (zusätzlich !)
    1. Aktuelles Ausweisdokument aller Sorgeberechtigten der antragstellenden Person.
    2. Ggf. ausgefüllte und amtliche beglaubigte Einverständniserklärung des nicht erscheinenden Sorgeberechtigten.
  2. Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten (Einbürgerungsurkunde und ausländisches Ausweisdokument)
  3. Promotionsurkunde

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Gebühren

Gebühren können bei Antragstellung entweder in bar (bitte passend) oder per Master- oder Visakreditkarte (jedoch nicht mit mobilen Kreditkarten auf Smartphones und auch nicht mit der Revolut-Karte) bezahlt werden.

Art des Passes/Personalausweises
Gebühr in EUR
Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten)
101,-
Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten)
123,-
Reisepass für Antragsteller bis 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten)
68,50
Reisepass für Antragsteller bis 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten)
90,50
Vorläufiger Reisepass
70,-
Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre
81,-
Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre

63,80

Ist die antragstellende Person mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet oder hält sie sich in einem anderen Land als Malta gewöhnlich auf, erhöht sich die Gebühr.

Terminbuchung

Für die Abgabe des Antrags benötigen Sie einen Termin. Für die Terminbuchung steht Ihnen unser Online-Terminvergabesystem zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer

Die Botschaft entscheidet darüber, ob ein Pass oder Personalausweis ausgestellt werden kann. Hergestellt werden Reisepässe und Personalausweise jedoch bei der Bundesdruckerei in Berlin. Üblicherweise kann damit gerechnet werden, dass Reisepässe und Personalausweise ca. 7 Wochen nach vollständiger (!) Antragstellung der Botschaft zur Aushändigung vorliegen. Antragstellende Personen werden in einer E-Mail über das Eintreffen ihres neuen Reisepasses/Personalausweises mit Hinweisen zur Abholung unterrichtet.

In dringenden Fällen kann auch eine vorläufigen Reisepass ausgestellt werden. Vorläufige Reisepasse werden von der Botschaft selbst hergestellt (in der Regel innerhalb weniger Tage) und haben eine Gültigkeit von höchstens einem Jahr.

Vorläufige Personalausweise stellt die Botschaft nicht aus.

Verlust oder Gültigkeitsablauf von Pässen/Personalausweisen während einer Reise nach Malta

Im Falle des Verlusts von Pässen und Personalausweisen während einer Reise nach Malta kann die Botschaft einen Reiseausweis ausstellen. Bei dem Reiseausweis handelt es sich nicht um einen Pass sondern lediglich um einen Passersatz. Er ist höchstens einen Monat gültig und berechtigt nur zur Rückreise nach Deutschland. Eine Kopie des in Verlust geratenen Passes oder Personalausweises erleichtert die Ausstellung des Reiseausweises und ermöglicht es der Botschaft, den Reiseausweis innerhalb kürzester Zeit auszustellen. Falls keine Kopie zur Verfügung steht, muss die Botschaft, nachdem Sie bei der Botschaft vorgesprochen haben, mit der zuständigen Passbehörde in Deutschland in Kontakt treten. An Wochenenden und Feiertagen sind die Passbehörden in Deutschland für die Botschaft nicht erreichbar.

Auch im Falle des Ablaufs der Gültigkeit von Pässen oder Personalausweisen während einer Reise nach Malta kann ein Reiseausweis ausgestellt werden.

Für die Beantragung eines Reiseausweises müssen Sie persönlich in der Botschaft vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  1. Vollständig und leserlich ausgefülltes Antragsformular. Die Information zur Datenschutz-Grundverordnung, die dem Antragsformular beigefügt ist, dient lediglich Ihrer Unterrichtung und muss weder ausgedruckt, noch der Botschaft vorgelegt werden.
    1. Formular für die Beantragung eines Reiseausweises für Volljährige.
    2. Formular für die Beantragung eines Reiseausweises für Minderjährige.
  2. Zwei aktuelle Lichtbilder.
    1. Liste von Fotostudios
  3. Von der maltesischen Polizei ausgestelltes Verlustprotokoll.
  4. Falls vorhanden, Kopie eines aktuell gültigen amtlichen Ausweisdokuments mit Lichtbild.
  5. Bei Minderjährigkeit der antragstellenden Person:
    1. die Geburtsurkunde der minderjährigen antragstellenden Person.
    2. falls einer der Elternteile gestorben ist: die Sterbeurkunde dieses Elternteils.
    3. die beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten, falls diese nicht persönlich bei der Botschaft vorsprechen können. Die Unterschrift des/der Sorgeberechtigten muss beglaubigt sein. Bei Wohnsitz in Deutschland kann die Beglaubigung z. B. durch einen Notar oder durch die Stadt-/Gemeindeverwaltung, bei Wohnsitz außerhalb von Deutschlands z. B. durch die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung (Botschaft; Generalkonsulat) vorgenommen werden.

Die Gebühr beträgt 52,- EUR und bei Ausstellung des Reiseausweises außerhalb der Dienstzeiten der Botschaft 60,- EUR. Die Gebühr kann nur in Bar bezahlt werden.

Änderung des Wohnorts in Pässen und Personalausweisen

Wenn Sie sich in Deutschland ab- und in Malta angemeldet haben, sind Sie gehalten, den Wohnort in Ihrem Pass und in Ihrem Personalausweis ändern zu lassen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

Die Änderung muss persönlich im Rahmen einer Vorsprache in der Botschaft beantragt werden. Ist die antragstellende Person minderjährig, müssen auch ihre Sorgeberechtigten persönlich in der Botschaft vorsprechen. Für die Vorsprache muss eine Terminbuchung vorgenommen werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Vollständig und leserlich ausgefülltes Antragsformular. Die Information zur Datenschutz-Grundverordnung, die dem Antragsformular beigefügt ist, dient lediglich Ihrer Unterrichtung und muss weder ausgedruckt, noch der Botschaft vorgelegt werden.
  2. Original des Passes/des Personalausweises, der geändert werden soll.
  3. Abmeldebescheinigung zum letzten Wohnsitz des Pass-/Personalausweisinhabers bzw. der Pass-/Personalausweisinhaberin in Deutschland. Sollte die Abmeldebescheinigung nicht mehr vorhanden sein, muss ersatzweise eine aktuelle Meldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland vorgelegt werden (Meldebescheinigungen enthalten Angaben auch zur Abmeldung).

  4. Maltesisches Residence Document/Documentation des Pass-/Personalausweisinhabers bzw. der Pass-/Personalausweisinhaberin.

Wohnortänderungen sind gebührenfrei.

Weitere Informationen

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