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Zoll

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung

04.12.2017 - Artikel

Anzeigepflicht von Barmitteln beim Grenzübertritt auf Nachfrage

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Mehr dazu auf der Webseite des deutschen Zolls.

Auskunft erteilen zudem:

Botschaft der Republik von Malta in Berlin
Tiergarten Dreieck, Block 4
Klingelhöferstrasse 7
10785 Berlin
Tel.: +49 30 26 39 11-0
Fax: + 49 30 26 39 11 23
Mail: maltaembassy.berlin@gov.mt

Zoll Malta
Customs Department
Custom House, Lascaris Wharf, Valletta VLT 1920
Tel.: +356 25 68 51 20
Fax: +356 25 68 52 50
Mail: malta.customs@gov.mt


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